Wer darf Fussreflexzonenmassage öffentlich ausüben?

Die Fussreflexzonenmassage darf auch von Laien in Deutschland gelernt und ausgeübt werden!

Laien dürfen Wellness-Behandlungen öffentlich anbieten! Therapeutische Anwendungen sind Laien untersagt!
Wann darf die Fussreflexzonenmassage als Wellness angewandt werden?
– wenn vom Behandler keine Diagnose gestellt wird:
Diagnosen, im schulmedizinischen Sinn, können mit der Fußreflexzonenmassage auch nicht gestellt werden. Der Behandler erhält nur Hinweise auf Störungen der Reflexzonen (z.B. Hornhaut).
– wenn der Behandler keine Therapie durchführt. Er/Sie darf keine Krankheiten behandeln!
Die Fußreflexzonenmassage ist von der Schulmedizin weder als Diagnose- noch als Therapiemethode anerkannt.
Die Wellness-Fussreflexzonenmassage dient der Gesunderhaltung, der Entspannung und der Krankheitsvorbeugung.
Auch Laien dürfen die Fußreflexzonenmassage als Wellness öffentlich anbieten. Voraussetzung dafür ist, dass sie ein Gewerbe für Wellness-Massage anmelden. Das praktizieren bereits tausende Personen in Deutschland, besonders aus den Bereichen Fußpflege, Massage, Kosmetik, Thermalbad und Hotelbetrieb. Laien wird empfohlen, die Fussreflexzonenmassage in einer Ausbildung zu lernen, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nur Ärzte, Heilpraktiker und medizinische Heilberufe dürfen Fußreflexzonenmassage als Therapie anbieten. Physiotherapeuten und med. Masseure dürfen diese nur auf ärztliche Anweisung (Rezept) und mit ärztlicher Diagnosestellung als Therapie ausüben. Eine eigenständige, unabhängige Fußreflexzonentherapie ist nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt.
Siehe auch:
Fußreflexzonenmassage als Wellness-Behandlung
Ausbildung in Fußreflexzonenmassage

Ausbildung in Fussreflexzonenmassage
Fussreflexzonenmassage als Gesundheitsvorsorge